Wie bei allen anderen Steuerberatungs Einrichtungen richtet sich auch bei Steuerberatung Hilgeland die Vergütung in Steuersachen nach der Steuerberater Gebührenverordnung (StBGebV).
Erbringen wir weitere Leistungen, die zu den vereinbarten Tätigkeiten zählen findet die Gebührenverordnung keine Anwendung. Wie bei allen Dienstleistungen sollten Sie vorher wissen, welche Kosten auf sie zukommen. Deshalb sprechen Sie uns gerne an.
Steuerberaterin
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